Therapien Physio Heidelberg

Unsere Therapiekonzepte können Ihnen helfen!

Nachstehend finden Sie eine Auswahl unserer angebotenen Therapien und Anwendungen.

Physiotherapie Heidelberg

Physiotherapie

Das Wort Physiotherapie entstammt dem Altgriechischen und lässt sich mit der Wiederherstellung der natürlichen Funktion des menschlichen Körpers treffend beschreiben. Krankengymnast*in ist eine ältere Bezeichnung für einen Physiotherapeut*in. Im Laufe der Jahre hat sich gezeigt, dass reine Krankengymnastik zur Linderung vieler Beschwerden nicht ausreichend ist. Daher entwickelten sich Spezialisierungen z.B. Manuelle Therapie, neurologische Therapien oder auch Kinderphysiotherapie die durch entsprechende Qualifizierungen dem heutigen Stand der Therapie gerecht werden.

Auch wurde das Berufsbild um Inhalte zur Physikalischen Therapie erweitert. Das können beispielsweise Reizstrombehandlungen oder Wärmetherapie sein. Weitere Typische Maßnahmen der Physikalischen Therapie sind:

  • Heißluftbehandlung: hilfreich gegen Verspannungen und Krämpfe
  • Rotlicht- & Infrarot-Behandlung: zur Anregung der Durchblutung in der Muskulatur
  • Therapeutischer Ultraschall: Vibrationen sorgen für eine Art Tiefenmassage in allen Gewebsschichten
  • Elektrotherapie: zur Stoffwechselverbesserung entsprechend der Diagnose
  • Damit ist eine Physiotherapie „mehr“ als nur Krankengymnastik (KG). Physiotherapie ist ein Überbegriff für eine Vielzahl von einzelnen therapeutischen Spezialisierungen und  physikalischen Maßnahmen.

Die Physio ersetzt also nicht einfach die KG, sondern erweitert diese sinnvoll. Das hat zur Folge, dass Heilbehandlungen stärker auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten angepasst werden können. Manuelle Therapie z.B. wird gezielt bei Gelenkblockaden eingesetzt. Therapieformen wie Bobath oder PNF helfen Patienten mit neurologischen Erkrankungen wie z.B. Parkinson, MS oder nach einem Schlaganfall. Aber auch ergänzende Maßnahmen aus der Physikalischen Therapie können den Therapieerfolg verbessern. Wärme hilft beispielsweise die Muskulatur zu lockern, sodass eine Massage weitreichendere Wirkung entfaltet. Zur Behandlung von Narben nach einem Unfall oder einer Operation können Ultraschall und Faszientherapie kombiniert werden, um den Heilungsprozess zu beschleunigen oder kosmetische Aspekte zu verbessern. Therapeutischer Ultraschall unterscheidet sich von der Diagnostik im Krankenhaus. Hier gibt es keine Bilder, sondern heilsame Vibrationen.

Unsere Therapeut*innen verfügen über umfassende zusätzliche Qualifikationen und die erforderlichen Zulassungen. Daher steht Ihnen bei uns die volle Palette physiotherapeutischer Leistungen unter einem Dach bereit. Welche Behandlungform für Sie die richtige ist, wird individuell zusammen mit Ihnen entschieden. Unsere Einrichtung ist barrierefrei und behindertengerecht gestaltet. Für uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Unser Personal kümmert sich nicht nur um Ihr körperliches Wohlergehen. Wir stehen Ihnen auch in bürokratischen Fragen als Ansprechpartner zur Seite. Bei Bedarf stellen wir Kontakt zu anderen medizinischen Einrichtungen her, damit Sie schnell die passende Versorgung bekommen. Wir bieten eine Vielzahl an spezialisierten Therapie-Maßnahmen an. Dazu zählen unter anderem:

  • Manuelle Therapie
  • Neurologische Therapie nach Bobath und PNF
  • Krankengymnastik am Gerät (Trainingstherapie)
  • Kinderphysiotherapie für neurologische und orthopädische Krankheitsbilder
  • Kiefergelenksbehandlungen (bei CMD – Craniomandibuläre Dysfunktion)
  • Massage und Lymphdrainage
  • Osteopathie/Craniosacrale Therapie
  • Beckenbodentherapie
  • Faszientherapie
  • Schwindeltherapie
  • Kinesiotape
  • Elektrotherapie
  • Fango/Heißluft
  • Eisbehandlung

Auch Osteopathie kann in unserer Praxis in Anspruch genommen werden. Die Krankenversicherungen zahlen hierzu Zuschüsse, manche übernehmen sogar die gesamten Kosten. Wenden Sie sich bei Fragen jederzeit an unserer Team. Wir beraten Sie gerne zu allen Anliegen und sprechen Empfehlungen gemäß Ihres persönlichen Bedarfs aus. Ebenso erstellen wir umfangreiche Therapieberichte, damit Ihr Arzt*in jederzeit über den Erfolg Ihrer Behandlung informiert ist. Wir verfügen über die notwendige Kassenzulassung, um mit gesetzlichen und privaten Krankenversicherern abrechnen zu können. Auch sogenannte BG-Patienten, die nach einem Arbeitsunfall eine Heilmittelverordnung von fachärztlichem Personal bekommen, sind in unserer Einrichtung willkommen. Selbstverständlich können Sie alle Leistungen auch als Selbstzahler*in erhalten.

Physiotherapie kann sehr individuell gestaltet werden. Sie gehört in ihrer Urform zu den ältesten Heilverfahren der Menschheit. Eine sichere und nachhaltige Behandlung kann nur von geschultem Personal geleistet werden. Vertrauen Sie daher nur auf die Expertise erfahrener Therapeut*innen, wie Sie sie in unserer Einrichtung finden. Zur Aufgabe therapeutischen Fachpersonals gehört es auch, Sie bei der Diagnostik und Rehabilitation zu begleiten. Wir bieten Behandlungen für jede Altersgruppe und jedes Beschwerdebild an. Auch im hohen Alter, bei chronischen Erkrankungen oder schweren Behinderungen gibt es immer eine Möglichkeit zur Verbesserung. Physiotherapie ist ganzheitlich und humanistisch. Die Behandlungen wirken aktiv auf Ihr Wohlbefinden ein. Oft wird der behandelnde Therapeut*in zu einem engen Vertrauenspartner. Auch für Angehörige und Verwandte haben wir immer ein offenes Ohr.

Wer unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchte, hat hierfür verschiedene Möglichkeiten. Üblicherweise bekommt man eine entsprechende Heilmittel-Verordnung vom Arzt*in. Auf dieser finden sich ebenso konkrete Empfehlungen sowie die genaue Art der Leistung. Die erste Anlaufstelle bietet in der Regel die hausärztliche Praxis. Zudem kann ein Rezept auch vom Krankenhauspersonal oder Facharzt*innen ausgestellt werden. Wer unter einer Berufskrankheit leidet oder einen Arbeits-/Wegeunfall hatte, wendet sich für eine Verordnung an einen zugelassenen Mediziner*in. Physiotherapie hat üblicherweise eine Heilungsabsicht. Diese Leistungen müssen verschrieben werden. Allerdings kann ein „grünes Rezept“ ausgestellt werden, wenn die empfohlene Leistung nicht im Heilmittelkatalog enthalten ist.