Krankengymnastik
Was ist Krankengymnastik?
Krankengymnastik (KG) behandelt verschiedene Erkrankungen aus verschiedenen medizinischen Bereichen. Sie darf nur von Physiotherapeut*innen angewendet werden. Das kann oftmals verwirrend sein, da es sich bei der KG um eine veraltete Bezeichnung für Physiotherapie handelt. Gleichzeitig stellt sie eine eigenständige Verordnung dar – in diesem Falle ist aktive Bewegungstherapie gemeint.
Krankengymnastik ist eine Therapieform zur Behandlung Ihrer Schmerzen und Funktionsdefizite mit Ihrer aktiven Beteiligung, zur langfristigen Steigerung Ihrer Gesundheit. In der ersten Sitzung werden Sie zunächst zu Ihren Problemen befragt und anschließend eingehend untersucht, damit ihr Therapeut*in ein möglichst zusammenhängendes Bild ihrer Beschwerden erhält. Dies bildet dann die Grundlage für die weitere Behandlung. Nach der Befundaufnahme legen wir mit Ihnen gemeinsam die Ziele der Therapie fest und stellen einen Behandlungsplan auf. Die zuvor festgestellten Störungen/Defizite werden nun durch gezielte passive (vom Therapeuten ausgeführten) oder aktive (nach Anleitung von Ihnen selbst ausgeführten) Behandlungstechniken beeinflusst. Genauso wichtig ist jedoch die Aufklärung über die Ursachen der Schmerzen um dadurch einen langfristigen Therapieerfolg zu erreichen. Außerdem gehört Beratung z.B. zur Gestaltung des Arbeitsplatzes genauso dazu wie Haltungsschulung und das Erlernen von richtigem Heben und Tragen.
Die KG ist also ein Element der Physiotherapie. Die KG als Teilbereich der Physio umfasst:
- Beweglichkeit fördern: Einsatz von Übungen und Training
- Schmerzen: Mobilisieren des Bewegungsapparates
- Muskelaufbau: Durchführung von Krafttraining
- Koordination und Haltung: Gezielte Übungen zur Verbesserung
- Atmung: Lockerung und Unterstützung bei Erkrankungen
- Entspannung: Übungen zur Gesundheitsförderung und Vorsorge
Zur therapeutischen Unterstützung werden physikalische Maßnahmen – z.B. Elektrotherapie, Wärme, Eis sowie passive Maßnahmen – wie z.B. Massage, Lymphdrainage – ergänzend eingesetzt.
Das Berufsfeld der KG stellt einen Großteil der physiotherapeutischen Behandlungen dar. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Krankengymnastik und Physiotherapie synonym verwendet. Unsere Therapeut*innen kennen den Unterschied sehr genau und setzen bei Bedarf ihre Spezialisierungen für Ihre Problematik bedarfsgerecht ein. Diese berufliche Expertise stellen wir Ihnen in Heidelberg bereit. Bei Fragen steht unser Team Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ihr Arzt*in kann Ihnen ein Rezept für die Behandlung ausstellen. Sollten Sie keinen Anspruch auf eine entsprechende Verordnung haben, finden wir mit Ihnen eine sinnvolle Lösung. Natürlich können unsere Leistungen sowohl von gesetzlich Versicherten, Privatpatienten als auch Selbszahlern in Anspruch genommen werden.
Welche Fachgebiete werden von der Krankengymnastik abgedeckt?
Die Krankengymnastik ist äußerst umfassend. In der Regel benötigt das therapeutische Personal eine entsprechende Weiterbildung. Nur qualifizierte Therapeut*innen dürfen den gesetzlichen/privaten Krankenkassen ihre Leistungen in Rechnung stellen. Unser Personal verfügt über die entsprechenden Prüfungen und Zulassungen, um Ihnen alle erdenklichen Therapie- und Behandlungsformen anbieten zu dürfen:
- Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät)
- Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation (PNF)
- Manuelle Therapie (MT)
- Krankengymnastik nach Bobath/Vojta
- KG des Zentralnervensystems für Erwachsene und Kinder
Krankengymnast*innen unterliegen grundsätzlich genauso wie physiotherapeutisches Personal einer gesetzlichen Fortbildungspflicht. Diese können Sie bei uns voraussetzen. Zusätzlich bringt unser Team ein tiefes Interesse an der Arbeit mit, weshalb stetige Weiterbildung und Qualifikation bei uns in Heidelberg selbstverständlich sind. So steht unser Leistungsangebot jeder Altersstufe – vom Säugling bis zum Senior – offen.
Für wen kommt Krankengymnastik (KG) in Frage?
Aufgrund der vielfältigen Anwendungsgebiete ist Krankengymnastik für jede Person geeignet. Unsere Behandlung wird individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst und kann bei Bedarf um weitere Techniken und Methoden erweitert werden. Da es bei der KG insbesondere um gesunde Bewegung geht, entfaltet die Therapie nachhaltige Wirkung. Patient*innen unterziehen sich nicht nur einer Heilbehandlung, Sie erhalten bei uns auch Übungspläne, die Sie in Ihren Alltag integrieren können. Ebenso schreiben wir Empfehlungen und Trainingspläne zum Einsatz im Bereich der Medizinischen Trainingstherapie, einer besonderen Form der sportlichen Betätigung zur Linderung Ihrer Beschwerden. Unsere Einrichtung ist gut erreichbar und selbstverständlich barrierefrei.
Indikationen für Krankengymnastik sind:
Orthopädie / Sporttraumatologie
Sehnen- und Bandverletzungen
- Tendopathie / Tendinosen / Sehnenscheidenentzündung / Epicondylitis
- Achillessehnenabriss
- Bänderverletzung an Knie- und Sprunggelenken
- Rotatorenmanschettenrisse und andere Schultergelenksverletzungen
Muskelverletzungen
- Zerrung, Faserriss, Muskelabriss
- Muskelerkrankungen (Kollagenosen, Muskeldystrophie, Kompartmentsyndrom, Myogelosen)
Meniskusverletzungen
Knochenbrüche (Frakturen) / Osteoporose
Gelenksverletzungen (Kontusion, Distorsion, Luxation) und Gelenkserkrankungen:
- Arthrose (Kniearthrose, Hüftarthrose etc.)
- Rheumatismus
- Arthritis
Erkrankungen der Wirbelsäule
- akute und chronische Schmerzsyndrome der Wirbelsäule und des Rückens (Lumbago, Lumboischialgie, Brachialgie)
- Morbus Bechterew / Morbus Scheuermann
- Schulter-Arm-Syndrom
- Schulter-Nacken-Schmerzen
- Bandscheibenvorfälle
- Wirbelgleiten (Spondylolysthesis)
- Torticollis (Schiefhals)
- Haltungsschwächen
- Skoliosen
- Kopfschmerzen in Zusammenhang mit Beschwerden der Hals-Schulterregion und des Kiefergelenkes (CMD)
Fuß- und Beindeformitäten
- Knick-Senk-Spreiz-Fuß
- X-Beine, O-Beine
- Klumpfuss
Chirurgie
- Operationen an Knochen, Muskeln, Bändern, Sehnen und Gelenken des gesamten Bewegungsapparates.
Gibt es Krankengymnastik auf Rezept?
Die meisten Patient*innen finden ihren Weg in eine krankengymnastische Praxis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung.
Der behandelnde Arzt*in stellt eine entsprechende Heilmittelverordnung aus. Wenn Sie einen Hausbesuch benötigen, kann Ihr Arzt*in einen entsprechenden Vermerk auf der Heilmittelverordnung hinterlassen. Dieser wird dann selbstverständlich auch von der Krankenkasse übernommen. Unsere Leistungen stehen sowohl gesetzlich als auch privat Versicherten zu. Je nach Versicherungsstatus kann es sein, dass man eine Zuzahlung leisten muss. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich davon befreien lassen. Kommen Sie bei diesbezüglichen Fragen gerne auf uns zu – wir unterstützen Sie bei allen Anliegen. Wer einen Arbeits- oder Wegeunfall hatte, kann ebenfalls eine krankengymnastische Behandlung verordnet bekommen. Hier trägt dann der zuständige Unfallversicherer die Kosten. In der Regel ist das eine Berufsgenossenschaft. Zuzahlungen müssen bei einem BG-Rezept normalerweise nicht geleistet werden, wenn ein zugelassener Durchgangsarzt*in die Verordnung ausgestellt hat. Alternativ gibt es die Möglichkeit, einzelne Therapieeinheiten selbst zu zahlen bzw. sich einen Zuschuss durch die Krankenversicherung geben zu lassen. Zudem stehen verschiedene Leistungen der Prävention und Gesundheitsvorsorge bereit, die Teil einer krankengymnastischen Behandlung sein können.